Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union
Gültig seit dem 3. Juli 2004, verbindlich seit dem 1. Oktober 2004
(Stand 06.01.2006)

  • Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 (1) ).Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden.Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer (→ Veterinärbehörden der Bundesländer (2)) zuständig.
  • Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) aus sogenannten gelisteten Drittländern (3)(Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C ), mus:
  • jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und
  • in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm; die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers).·   Die traditionell tollwutfreien Mitgliedstaaten Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich können für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren ihre verschärften Anforderungen an den Nachweis des Impfschutzes sowie besondere Bestimmungen über antiparasitäre Behandlungen beibehalten. Detaillierte Informationen stehen auf den Internetangeboten der britischen und schwedischen Behörden zur Verfügung.

(...)

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft.

 weitere Informationen beim Auswärtigen Amt

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder bei der Botschaft Ihres Reiselandes!!!