Wenn einer eine Reise tut...

...dann hat er zunächst einmal viele Fragen. 
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, die für Ihren Urlaub hilfreich sind.


Wie verläuft genau ein Buchungsablauf bei uns?

Die Katja van Leuuwen Reitferienvermittlung ist nicht Ihr Vertragspartner. Sie vermittelt – wie der Name schon sagt - lediglich die Buchung zwischen Ihnen und dem ausgewählten Vertragspartner (Reiterhof, Hotel, Ferienhausvermieter)

Sobald uns die schriftliche Bestätigung seitens des Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail (als pdf-Anhang). Aus dieser Buchungsbestätigung können Sie entnehmen, wann Zahlungen fällig sind und wohin Sie das Geld überweisen müssen.

Zunächst wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (zuzüglich der Kosten für eine eventuell gebuchte Versicherung) fällig.

Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Reiseinformationen zu dem von Ihnen gebuchten Reiterhof (oder Hotel, Ferienhaus). Darin enthalten sind Anreiseinformationen, Adresse und Telefonnummer des Vertragspartners vor Ort, sowie Informationen für Ihren Aufenthalt.

Was sollten Sie tun, wenn etwas vor Ort einmal nicht so ist, wie es sein sollte?

Ganz wichtig: Setzen Sie sich zunächst vor Ort umgehend direkt mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung (das heißt Gastgeber des Reiterhofs/Hotels, Eigentümer der Ferienwohnung etc.), teilen Sie ihm die von Ihnen vorgefundenen Mängel mit und verlangen Sie umgehende Abhilfe (Mitwirkungspflicht des Reisenden laut BGB §651 c ff). Sollten Sie keine Lösung finden können, wenden Sie sich bitte an uns – wir versuchen dann zu helfen.
Sie sollten die Mängel möglichst genau anhand von Fotos und Beschreibungen dokumentieren, um einen Nachweis über die Mängel führen zu können. Sie können von Ihrem Vertragspartner (=Leistungsträger) erwarten, dass die Mängel beseitigt werden, wenn Sie mit ihm eine reele Zeit für die Beseitung der Mängel vereinbart haben, i.d.R. 24 h). Warten Sie nicht all zu lange mit einer Mängelrüge. Sie müssen Ihrem Vertragspartner auch die Chance geben, Mängel beseitigen zu können. Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass wir als Vermittler nicht berechtigt sind, Mängelanzeigen gegenüber Ihrem Vertragspartner entgegen zu nehmen. Diese müssen Sie direkt an Ihren Vertragspartner (Reiterhof, Hotel, Ferienhausvermieter) senden.

Auf unserer Corona-Info-Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) als auch externe Quellen.

Was sollten Sie tun, wenn etwas vor Ort einmal nicht so ist, wie es sein sollte?

Ganz wichtig: Setzen Sie sich zunächst vor Ort umgehend direkt mit Ihrem Vertragspartner in Verbindung, teilen Sie ihm die von Ihnen vorgefundenen Mängel mit und verlangen Sie umgehende Abhilfe. Sollten Sie keine Lösung finden können, wenden Sie sich bitte an uns – wir versuchen dann zu helfen.
Sie sollten die Mängel möglichst genau anhand von Fotos und Beschreibungen dokumentieren, um einen Nachweis über die Mängel führen zu können. Sie können von Ihrem Vertragspartner erwarten, dass die Mängel beseitigt werden. Warten Sie nicht all zu lange mit einer Mängelrüge. Sie müssen Ihrem Vertragspartner auch die Chance geben, Mängel beseitigen zu können. Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass wir als Vermittler nicht berechtigt sind, Mängelanzeigen gegenüber Ihrem Vertragspartner entgegen zu nehmen. Diese müssen Sie direkt an Ihren Vertragspartner (Reiterhof, Hotel, Ferienhausvermieter) senden.