Reiseversicherung

Wir sind als Reisebüro gesetzlich verpflichtet, Sie auf eine ausreichende Versicherung hinzuweisen. Bitte erkundigen Sie sich genau welche Leistungen Ihre Kranken- & Unfallversicherung im Ausland leisten. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf Kranken-Rücktransport legen, hier leisten nur die spezialisierten Auslandsversicherungen entsprechenden Schutz. In jedem Fall sollten Sie eine Storno-Schutz-Versicherung abschließen, da manche Leistungsträger bis zu 100% Stornogebühren erheben im Falle eines Stornos.

Wir kooperieren mit dem Versicherungsanbieter:
Folgende Tarifen können Sie über uns abschließen:

Reiserücktritt-BASIS-Schutz:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Mit 20% Selbstbeteiligung
  • Erkrankung versicherter Person(en) an COVID-19 oder einer anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung
  • Persönliche Quarantäne vor Anreise oder im Urlaubsort, auch wenn die versicherte(n) Person(en) selbst nicht erkrankt ist/sind
  • Buchbar als Einzeltarif und Jahresversicherung
  • Buchbar auch für Schüler- und Gruppen

Reiserücktritt-VOLL-Schutz:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Mit 20% Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung
  • Erkrankung versicherter Person(en) an COVID-19 oder einer anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung
  • Persönliche Quarantäne vor Anreise oder im Urlaubsort, auch wenn die versicherte(n) Person(en) selbst nicht erkrankt ist/sind
  • Buchbar als Einzeltarif und Jahresversicherung
  • Buchbar auch für Schüler- und Gruppen

Reiserücktritt-VOLL-Schutz PLUS:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Mit 20% Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung
  • Erkrankung versicherter Person(en) an COVID-19 oder einer anderen epidemischen oder pandemischen Erkrankung
  • Persönliche Quarantäne vor Anreise oder im Urlaubsort, auch wenn die versicherte(n) Person(en) selbst nicht erkrankt ist/sind
  • Buchbar als Einzeltarif und Jahresversicherung
  • Buchbar auch für Schüler- und Gruppen

KOMPLETT-Schutz:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Mit oder ohne Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Reiseunfall-Versicherung
  • Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Mit 20% Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung
  • Buchbar als Einzeltarif und Jahresversicherung
  • Buchbar auch für Schüler- und Gruppen

GUTE-FAHRT-Schutz:

  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Mit oder ohne Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Bei Kfz-reisen inkl. Autoschutzbrief-Versicherung
  • Bei Bahn- und Busreisen inkl. Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung
  • Mit 20% Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung

Versicherungsbeitrag:
Der Versicherungs-Beitrag berechnet sich individuell. Um den endgültigen Versicherungsbeitrag errechnen zu können, benötigt die Versicherung den Gesamtbetrag aller Reiseleistungen (Reise, Flug/Bahn/Fähre, Mietwagen, Zusatzübernachtungen …).

Abschlussfristen:
Bei Reiseantritt weniger als 30 Tage: Versicherungsabschluss direkt mit Buchung der Reise – spätestens innerhalb von 3 Tagen (unabhängig von Samstag, Sonn- & Feiertag).

Selbst den passenden Tarif auswählen, berechnen & buchen:
https://www.magroup-online.com/WL/HBA/DE/de?agency=LEE024

Erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb
Hier finden Sie die Erstinformationen nach § 66 VVG

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich oder telefonisch (Mo.-Frei. zw. 10.00 – 17.00 Uhr) zur Verfügung.


Meist gestellten Fragen / FAQ:

Welche Personen sind versichert?

Je nach Tarif sind entweder Einzelpersonen, Paare, Familien oder Gruppen (z.B. auch Schulklassen) versichert, wenn diese namentlich auf einer gemeinsamen Police aufgeführt wurden.

Paar = 2 Erwachsene
(unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis & gemeinsamen Wohnsitz)

Familie = Bis zu 2 Erwachsene & max. 6 Kinder (bis 21 Jr.)
(unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis & gemeinsamen Wohnsitz)

Gruppe/Schulklasse = Mind. 8 Personen (altersunabhängig)

Welche Ereignisse sind bei der Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versicherung versichert?

I.d.R. gelten folgende Versicherungsgründe (unter Vorbehalt):

  • Unererwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter
  • Betriebsbedingte Kündigung

Was sind die Bedingungen bei epidemischen oder pandemischen Erkrankungen?

  • Anordnung durch eine öffentliche Behörde
  • Gilt nicht bei allgemein/großflächigen Quarantänemaßnahmen (z.B. Kreuzfahrtschiffe, ganze geografische Gebiete z.B. Städte)
  • Weitere Details auf Anfrage (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen / Produkt- & Verbraucherinformationen)

Was wird nicht versichert?

Einreiseverbote:

  • Schäden durch Maßnahmen der Staatsgewalt sind nicht versichert. Hierunter fallen auch Einreiseverbote. Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob für Ihr Zielland während Ihres Reisezeitraums ein Einreiseverbot besteht, bevor Sie eine Reiseversicherung abschließen.

Reisewarnungen:

  • Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten nicht versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe dieser Reisewarnung bereits vor Ort in Ihrem Reiseland befinden, prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Diese enthalten Regelungen, wann der Versicherungsschutz endet. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.

Reisehinweise:

  • Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise lediglich einen Reisehinweis für Ihr Reiseziel ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten versichert.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung beim Reiserückttritt-/abbruch?

Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach der Versicherungsart (Einzel- /Jahresversicherung) sowie ob mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Bei Einzelversicherungen mit Selbstbeteiligung gilt: 20% des erstattungsfähigen Schadens (mind. 25 € je Person / Objekt) - teilweise nicht zutreffend beim Jahres-Reiseschutz

Reiserückttitt-Versicherung:

  • Erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Reise aus einem versichertem Grund nicht angetreten werden kann.

Reiseabbruch-Versicherung:

  • Erstattet u.a. die zusätzlichen Reisekosten entsprechender der ursprünglich gebuchten Reiseart und -qualität, wenn aus einem versicherten Grund die Rückreise frühzeitig angetreten werden muss.
  • Erstattet außerdem den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reise-Leistungen vor Ort.

Was sind die Kündigungsfristen?

Einmalverischerung: Gilt einmalig & endet somit automatisch der Reise.

Jahresversicherung: Gilt für 365 Tage und muss vom Kunden spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Versicherungsschutz um weitere 365 Tage.

Nützt es, wenn ich in Corona-Zeiten eine Reiserücktritkostenversicherung abschließe?

Ja, denn beispielsweise versichert Allianz Travel die persönliche Quarantäne bei epidemische / pandemische Erkrankungen.

Wir fahren schon in einer Woche, warum also reine Reiserücktrittskostenversicherung?

Gerade bei kurzfristigen Buchungen läuft man Gefahr, in eine „Falle“ zu tappen: Je kurzfristiger man stornieren muss umso höher sind die Stornokosten!

Durch meine Kreditkarte bin ich doch automatisch voll versichert, oder?

Nein. Kreditkarten decken oftmals nur einen Teil ab, bitte klären Sie daher unbedingt welche Leistungen bei Ihrer Versicherung enthalten sind. Meist ist der medizinische Krankenrücktransport nicht mit eingeschlossen, so dass der Verletzte entweder im Ausland im Krankenhaus bleiben, oder die Kosten (u.a. Transportmittel, Streckenlänge, medizinische Versorgung) für den Krankenrücktransport selbst aufbringen muss. Diese sind i.d.R. sehr hoch.

Ist mein Gepäck über die Fluggesellschaft versichert?

I.d.R. gilt dies nur für aufgegebenes Gepäck. Sollte der Koffer während des Fluges verloren gehen, hat der Passagier einen Anspruch auf Entschädigung. Hierbei gibt es eine maximale Versicherungssumme.