Katja van Leeuwen Reitferienvermittlung
Informationspflicht je nach Reiseart
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie wollen Urlaub machen. Dies kann geschehen im Rahmen...
a) einer Pauschalreise,
b) verbundener Reiseleistungen oder
c) vermittelter Einzelleistungen.
Je nach Art der Vermittlung von Reiseleistungenund von Pauschalreisen informieren wir nachfolgend hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Vermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.
a) Vermittlung einer Pauschalreise
Buchung von mindestens zwei unterschiedlichen Arten von Reiseleistungen (z.B. Beherberung, Reiten, Esel-Wandern, Sprachkurs...) bei einem Veranstalter
Formblatt:
b) Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen
mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen bei unterschiedlichen Veranstaltern (z.B. Ferienhaus und Reitpaket...)
Formblätter:
c) Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung
Buchung von nur einer Art von Reiseleistung (z.B. Ferienhaus, Pension, Plan-/Zigeunerwagen-Urlaub, Pferdebox...)
Formblatt:
- kein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden vorgesehen